Weiterbildung CZV

Berufschauffeur

Ab dem 1.September 2009 muss jeder Berufsfahrer für den Personen- oder für den Gütertransport einen Fähigskeitsausweis mit einer Geltungsdauer von 5 Jahren haben.

Um den Fähigskeitsausweis zu erneuern, muss eine Weiterbildung von 35 Stunden besucht werden.

Der Fahrer, der seinen Führerschein der Kategorien C1, C oder D1, D vor dem 1. September 2009 erhalten hat, kann den Fähigskeitsausweis durch eine 5-tägige Weiterbildung erwerben.

Der Fahrer, der seinen Führerschein nach dem 31.August 2009 erhalten hat, muss professionelle Prüfungen ablegen, um den Fähigskeitsausweis zu erhalten.